Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachverhalt Nr. 2017/040 und bittet um Zustimmung. Dieser Vorschlag entspricht dem Antrag des Investors, Herrn Wittmann.

 

Bürgermeister Güntner stellt dar, dass seiner Auffassung nach die Erschließung über eine Zufahrt ausreichend sei und er sich deshalb gegen die zweite Einfahrt ausspreche. Dies auch aufgrund dessen, dass für die zweite Erschließungseinheit ein neuer Vertrag erstellt werden müsse, der entsprechend Bearbeitungszeit beanspruche.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass das Argument der Zeitersparnis nicht zutreffe, nachdem auch beim vorgeschlagenen Weg ein Vertrag geschlossen werden müsse, der später möglicherweise nochmals durch die Aufnahmen der zweiten Zufahrt ergänzt werden müsste. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Zufahrt bereits jetzt dazu zu nehmen.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/040 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Eigentümers, der  Objektentwicklung Wittmann GmbH, vom 19.01.2017 für den 2. Entwicklungsabschnitt zu folgen und die Voraussetzungen für die Übernahme der Erschließungsanlagen zu schaffen (siehe Anlage 2 der Sitzungsvorlage). Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist zu schließen.