Oberrechtsrätin Schmöger geht kurz auf den Sachverhalt Nr. 2016/191 ein und stellt dar, dass das Datum des Inkrafttretens auf den 01.04.2017 abgeändert werden müsse.


 

1.   Vom Sachvortrag Nr. 2016/191 wird Kenntnis genommen.

 

2.   Die Stadt Kitzingen erlässt nachfolgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 19.06.2013 i. d. F. vom 18.04.2016:

 

Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I) i. V. m. dem Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung vom 02.08.2016 (GVBl. S. 246) folgende

 

Satzung

 

§ 1

Satzungsänderung:

 

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Kitzingen vom 19.06.2013 in der Fassung vom 18.04.2016 wird wie folgt geändert:

 

Es wird folgender neuer § 30 a eingefügt:

 

§ 30 a

Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

 

Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2011 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9 a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

 

STADT KITZINGEN;

Kitzingen, _______________

 

 

Müller

Oberbürgermeister