Oberrechtsrätin Schmöger verweist kurz auf die Vorstellung des Konzeptes hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise bei der Obdachlosenfürsorge in der Stadtratssitzung am 15.12.2016. In der Sitzung wurde der Wunsch geäußert, dass Herr Kronberger, Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern aus seiner Sicht Hinweise zum Konzept und zur Vorgehensweise gibt.

 

Herr Kronberger kommentiert im Folgenden die Eckpunkte des Konzeptes zur zukünftigen Obdachlosenhilfe in Kitzingen. Er stellt dar, dass das Konzept zur Umsetzung notwendig und sinnvoll sei. Er verweist auf die gegenwärtig vorhandenen Situation (Mietverträge) und stellt dar, dass aufgrund dessen nach dem reinen Rechtsbegriff in Kitzingen keine Obdachlosen vorhanden seien, weshalb in Teilbereichen auch keine sozialen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der gewachsenen Struktur seien sehr viele langfristige Mietverhältnisse in den bekannten Wohnblöcken vorhanden.

Insofern ist sinnvoll, dass die Einweisung von Obdachlosen in Zukunft (am besten sofort) als Verwaltungsakt auf öffentlich-rechtlicher Basis erfolge und die Standards mit Blick auf eine vorrübergehende Unterbringung entsprechend festgelegt werden.

Er stellt dar, dass diese Trennung von Mietverhältnissen zu Verwaltungsakten mit Blick auf die langjährigen Mietverhältnisse schwierig sei.

 

Er stellt die aus seiner Sicht notwendigen Schritte dar.

1.         Ab sofort ordentliche Einweisung von Obdachlosen auf öffentlich rechtlicher Grundlage

2.         Prüfung des Bestands in den Wohnblocks (Familien oder Einzeln)

3.         Renovierung von Wohnblöcken und Schaffen von sozialem Wohnraum

4.         Festlegung eines Bereiches für die Obdachlosenunterkünfte

5.         Präsenz in Form von Hausmeister und sozialer Betreuung schaffen.

 

Insbesondere das Umzugsmanagement stellt eine besondere Herausforderung dar und die Mieter entsprechend motiviert werden müssten, in neue Wohnungen umzuziehen.

 

Im Folgenden haben die Stadträte verschiedene Fragen, worauf Herr Kronberger jeweils eingeht.

Vor allem weist er nochmals hinsichtlich der personellen Ausstattung darauf hin, dass es ihm Rahmen von Soziale Stadt ein sog. Modellprojekt gebe, welches er der Stadt Kitzingen empfehlen würde. Darüber hinaus könne das Quartiersmanagement bei der Umsetzung des Konzeptes unterstützen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass für die Umsetzung eine Person nicht ausreichend sei.

 

Auf die Frage nach der zeitlichen Umsetzung bzw. dem weiteren Vorgehen stellt Oberrechtsrätin Schmöger dar, dass zunächst theoretisch überlegt werden müsse, wie das Konzept umgesetzt werden könne. Erst dann könnten entsprechende Mittel hierfür eingestellt werden. Zwar könnten die Satzung für die Umstellung auf öffentlich-rechtliche Einweisung bereits vorbereitet werden, jedoch müsse die Umsetzung in Gänze durchdacht sein.

 

Die Information von Herrn Kronberger wird zur Kenntnis genommen.