Eingangs gibt Oberbürgermeister Müller einen Überblick auf die umfangreichen Investitionen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen für die gesamte Stadt Kitzingen, um den Bedarf decken zu können:

 

-       Kauf des Kindergartens in den Marshall Heights samt Ertüchtigung; geplant bis September 2018. Hierfür wird gegenwärtig ein Trägerausschreibungsverfahren durchgeführt.

 

-       Neubau des Kindergartens Glauberstraße durch den Träger, wofür die Stadt Kitzingen einen Zuschuss gibt.

 

-       Anbau des Kindergartens Sonnenschein mit einer Kindergartengruppe in der Siedlung bis September 2018.

 

-       Übergangslösung in den Marshall Heights in Form von Containern bzw. der bestehenden Elementary School ab September 2017, die dann auch dem Kindergarten Glauberstraße als Ausweichquartier in der Bauphase dient.

 

Neben diesen umfangreichen Investitionen in die Kinderbetreuung stehen Weitere für Baumaßnahmen an Schulen und Schulturnhallen an, so dass die Stadt Kitzingen in Zukunft erhebliche Mittel auch für die Stärkung des Schulstandorts vorhält. 

 

Darüber hinaus verweist er auf die jüngste Beschlussfassung des Haushaltes mit umfangreichen Investitionen im Bereich z. B. der Kläranlage sowie dem Straßenbau.

Diese umfassenden Ausgaben werden im wesentliche über die Rücklagen finanziert.

 

Dies wird zur Kenntnis genommen.

 

 

·         Bauamtsleiter Graumann verweist zunächst auf den Repperndorfer Mühlbach, an dem das Wasserwirtschaftsamt festgestellt hatte, dass dort sehr viele Ablagerungen (u.a. Holz) seien, die den Abfluss im Hochwasserfall behindern würden. Aus diesem Grund sind sämtliche Grundstückseigentümer in diesem Bereich aufgefordert, die Ablagerungen zu entfernen. Er bittet, dies zu erledigen. Eine Aufforderung seitens der Verwaltung müsste mit einem Zwangsgeld hinterlegt werden.

 

 

·         Bauamtsleiter Graumann verweist darüber hinaus auf den Zustand der Friedhofsmauer, die an manchen Stellen wieder hergerichtet werden müsste. Er stellt dar, dass der Bauhof im Rahmen des Unterhaltes die Arbeiten vornehmen werde. Eine umfassende Sanierung sei mit Blick auf die dann entstehenden erheblichen Kosten nicht geplant.

 

 

·         Als nächstes geht Bauamtsleiter Graumann auf den Zustand der Alten Reichsstraße ein, die im Nachgang zu einer Kanalmaßnahme lediglich wieder geschlossen wurde und im Rahmen des Unterhaltes verschiedene Verbesserungsmaßnahmen unternommen wurden. Insgesamt sei die Straße sehr schadhaft und die Unterhaltsbemühungen werden irgendwann an die Grenzen stoßen. Nachdem ein grundhaften Ausbau anliegerbeitragspflichtig sei, wurde ein solcher bislang noch nicht angestoßen. Im Haushalt seien gegenwärtig keine Mittel vorhanden.

 

Herr Esch stellt hinsichtlich der Straße dar, dass gemäß den Ausführungen des früheren Bauamtsleiters, Herrn Groß, die Straße in dem Zustand versetzt werden soll, wie sie vor den Kanalarbeiten war. Dies wurde bis dato nicht erledigt. Seiner Auffassung nach reiche es aus, wenn die Oberschicht abgefräst und das schadhafte Teilstück neu geteert werde.

 

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass gemäß der Unterlagen im Anschluss an die Kanalmaßnahme die Straße soweit wieder in Ordnung gebracht wurde. Unabhängig davon bedürfe es einem umfassenden Ausbau, der bislang von den Anliegern mit Blick auf die Anliegerkosten abgelehnt wurde. Gleichwohl sagt er zu, sich die Sachlage nochmals anzusehen.

 

Herr Schleyer möchte wissen, ob im Fall eines Ausbaus alle Repperndorfer Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen, oder ob nur die Anlieger der Straße zahlungspflichtig werden.

 

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass der Beitrag nur für die Anlieger fällig werde.

 

 

·         Die Pflanzkübel, die ursprünglich im Rahmen von Entente Florale aufstellt werden, werden wieder von der Stadtgärtnerei bepflanzt und Bauamtsleiter Graumann erhofft sich, dass die Bürgerinnen und Bürger von Repperndorf wie in der Vergangenheit auch, die Pflege dafür übernehmen.

 

 

·         Bauamtsleiter Graumann geht außerdem auf die Fenster beim AWO-Gebäude ein und stellt dar, dass der Auftrag für den Fensteraustausch bereits erteilt wurde, jedoch die ausführende Firma mit Blick auf die Auftragslage erst nach Ostern mit den Arbeiten beginnen könne.

 

 

·         Abschließend verweist Bauamtsleiter Graumann auf den Häckselplatz. Aus Sicht des Bauamt bzw. des Bauhofes sind keine widerrechtlichen Nutzungen bekannt.

 

Oberbürgermeister Müller ergänzt, es wurde an ihn herangetragen, dass das Häckselgut von hinten nach vorne abgelagert werden sollte und nicht in der Mitte bzw. vorne damit begonnen werden.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.