Die Niederschriften
der nichtöffentlichen bzw. öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses
vom 16.02.2017 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
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vom 16.02.2017 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.