Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Anwesend: 26

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Beschluss vom 14.10.2010 wird aufgehoben.

 

3.        Mit dem Entwurf für die Herstellung eines überfahrbaren Kreisverkehres jedoch ohne Sonderzufahrt an der St 2271 besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg zu führen und die erforderlichen Zuwendungsanträge vorzubereiten.

 

4.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.