Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2017/041 ein und stellt dar, dass entgegen der ursprünglichen Regelung im städtebaulichen Vertrag, nun doch sämtliche Straßenleuchten auf die LED-Technik umgerüstet werden sollen. Als Gegenrechnung für die Umrüstung durch den Vorhabensträger (ca. 200.000,00 €) werde auf die Kostenbeteiligung zum Kreisverkehr sowie auf die Kostenbeteiligung für die Straße zum Regenrückhaltebecken verzichtet.

 

Stadtrat Christof bemängelt, dass im seinerzeitigen Vertrag nicht sofort berücksichtigt wurde, dass ab 01.01.2017 keine Natriumdampflampen mehr zulässig seien und mit der LED-Technik ausgetauscht werden müsse.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erklärt, dass im bisherigen Vertrag detaillierte Regelungen zur Straßenbeleuchtung enthalten sind und dort auch geregelt ist, dass  die neuen Lampen in LED-Technik umgesetzt werden können. Bei den Alt-Lampen im Bestand gebe es sicher keinen verpflichtenden Zeitpunkt.

 

Stadtrat Christof widerspricht und erklärt, dass auch der Bestand zum 01.01.2017 ausgetauscht werden müsse, nachdem Natriumdampflampen nicht mehr zulässig seien.

 

Oberbürgermeister Müller gibt zu bedenken, dass dann im gesamten Stadtgebiet ein Austausch erfolgen müsste. Er sagt eine Prüfung zu, wie es sich mit den Fristen verhält.

 

Stadtrat Moser hat bedenken, dass mit dieser Ausnahme die übrigen Vorhabensträger der weiteren Konversionsflächen schlechter behandelt sein könnten.

Oberrechtsrätin Schmöger erklärt, dass mit jedem Vorhabensträger ein eigener Städtebaulicher Vertrag mit jeweiligen Einzelfalllösungen geschlossen wurde und sich diese Fragestellungen bei den weiteren Flächen nicht ergeben haben.

 

Auf die Frage nach dem entsprechenden Standard der Umsetzung macht Bauamtsleiter Graumann deutlich, dass auch schon die vorherigen Umsetzungen in Absprache mit der LKW erfolgten.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/041 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Im Technologiepark conneKT werden alle Straßenbeleuchtungsanlagen in LED-Technik ausgeführt. Die Kosten dieser Ausführung werden vollständig vom Vorhabenträger, der blumquadrat GmbH, conneKT 1, vertreten durch Herrn Blum, getragen.

 

3.    Die Stadt Kitzingen verzichtet auf die Verpflichtung der blumquadrat GmbH, conneKT 1 zur Kostenbeteiligung bei der Realisierung des Kreisverkehrs als Nordanschluss zum Technologiepark conneKT und bei der Realisierung der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken 111RRB01.

 

4.    Die Stadt Kitzingen und die blumquadrat GmbH, conneKT 1 werden den bestehenden Städtebaulichen Vertrag vom 30.03.2015 unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 2 und 3 entsprechend ändern.