Oberrechtsrätin Schmöger verweist auf den Hintergrund der heutigen Information, nachdem von verschiedener Seite die Frage aufkam, wie der Faktionsaustritt auch bezüglich der Stadt Kitzingen zu bewerten ist und welche Folgen dieser habe.

 

Grundsätzlich sei die Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eine Angelegenheit der Fraktion, jedoch müsse die Stadt die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses inzident prüfen, wenn dieser Auswirkungen auf die kommunalverfassungsrechtliche Stellung des Stadtrates, z. B. auf die Zusammensetzung der Ausschüsse, habe.

 

Bei der formellen Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses müsse die Frage nach der Ladung, der Anhörung, der Beschlussfassung sowie der anschließenden Mitteilung geprüft werden.

Bei der Prüfung der materiellen Rechtsmäßigkeit ist die Frage nach einem wichtigen Grund für den Fraktionsausschluss ausschlaggebend, der nach der einschlägigen Rechtsprechung ein Schwerwiegender sein müsse.

 

Die Fraktion wurde aufgefordert, die Formalitäten und die Gründe mitzuteilen. Bei der gegenwärtigen formellen Prüfung sei derzeit keine Rechtswidrigkeit erkennbar. Eine materielle Prüfung stehe noch aus.

 

Falls eine Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses festgestellt werden sollte, wird im nächsten Stadtrat am 04.05.2017 eine Neufestlegung der Ausschussbesetzung erfolgen. Alle bis dahin gefassten Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.

 

 

Stadträtin Wallrapp beantragt die Erstellung eines Wortprotokolls zu den Ausführungen von Oberrechtsrätin Schmöger.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass die Fraktion und auch das ausgeschlossene Mitglied bei dieser Angelegenheit befangen seien.

 

Stadtrat Christof stellt daraufhin den Antrag zur Erstellung des Wortprotokolls. Er wundert sich über den Umgang im politischen Gremium.

Darüber hinaus möchte er wissen, wie der Sachstand hinsichtlich der Frage nach dem Melderecht sei, die seiner Auffassung nach ursächlich für den Ausschluss ist.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erklärt, dass die melderechtliche Angelegenheit noch nicht abschließend geprüft sei und unabhängig vom Fraktionsausschluss gesehen werden müsse.

Es fehle eine Stellungnahme seitens des betroffenen Stadtrates, die Frist hierfür sei noch nicht abgelaufen.

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Beschlussfassung über den Antrag auf Erstellung eines Wortprotokolls.

 

abgelehnt                   dafür 9  dagegen 13

 

Mit dem Antrag auf Erstellung eines Wortprotokolls besteht Einverständnis.

 

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde und somit kein Wortprotokoll erstellt werde.

 

 

 

Stadträtin Wallrapp kritisiert, dass seitens der Verwaltung ein Schreiben des Rechtsanwaltes nicht erwähnt wurde.

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass die Stadt Kitzingen nicht Adressat des Anschreibens war, sondern dieses lediglich zur Kenntnis erhalten habe.

Stadträtin Wallrapp ergänzt, dass sie die Stadt auch als Adressaten sieht.