Fortlaufend zu den eingehenden Hinweisen bezogen auf die beiden Anträge der ÖDP- und KIK-Fraktion entsteht ein reger Meinungsaustausch bezüglich der Generalsanierung und unabhängig davon der Möglichkeiten einer einfachen Sanierung zur schnellen Bereitstellung von Wohnraum.

 

Stadtrat Rank unterstützt grundsätzlich die Anregungen von Stadträtin Schmidt, stellt aber klar, dass diese nicht dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss widersprechen, sondern eine Modifizierung des Antrags ein Lösungsweg sein könnte. Er schlägt vor, die Leistungsphasen 3 und 4 für die Wohngebäude Galgenwasen 13-20 (Zif. 3 des Beschlussentwurfes) zu beauftragen und als Ergänzung die einfache Sanierung zweier Wohnblocks mit aufzunehmen.

 

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion wird erkennbar, dass die Mehrheit des Stadtrates dem Vorschlag von Stadtrat Rank folgen möchte, da neben der Wichtigkeit der Generalsanierung auch eine zeitnahe Nutzbarkeit von Wohnraum verlangt wird.

 

Stadtrat Müller stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

 

 

beschlossen              dafür 18  dagegen 11

 

Dem Antrag von Stadtrat Müller auf Schluss der Debatte wird stattgegeben.

 

 

Oberrechtsrätin Schmöger fasst zusammen, dass durch die geänderte Beschlussfassung beide Anträge als erledigt gelten. Die Antragssteller teilen ihr Einverständnis mit.

 

Oberbürgermeister Müller stellt den modifizierten Beschluss zur Abstimmung.

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017063 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Sanierung der Wohngebäude im Galgenwasen 13 – 20 wird entsprechend Anlage 2, Wohnungsschlüssel, - Variante 3 - vorgenommen.

 

3.    Das Büro Bogevisch Architekten und Stadtplaner wird mit der Erstellung der Leistungsphasen 3 – 4 für die Wohngebäude Galgenwasen 13 – 20 beauftragt.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die für die Sanierung der Wohngebäude Galgenwasen 13 - 20 erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

5.    Es werden zwei Wohnblocks einer einfachen Sanierung zugeführt und vorübergehend zum Wohnen bereitgestellt