Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10

Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Sachvortrag und informiert, dass die Gemeinde Albertshofen beabsichtigt einen Geh- und Radweg auf deren Gemarkung zu realisieren. Die Stadt Kitzingen habe zu entscheiden, ob sie direkt einen Geh- und Radweg auf der Kitzinger Gemarkung anschließt oder ob die Schaffung eines Geh- und Radweges in Zusammenhang mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße nach Albertshofen erfolgen soll.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Schardt erklärt Oberrechtsrätin Schmöger, dass ein Fahrradschutzstreifen auf dieser Straße auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens nicht vorstellbar sei. 

 

Im Gremium macht sich eine geteilte Meinung bemerkbar, insbesondere wird auch die Kreisstraße nach Albertshofen angesprochen. In der Vergangenheit sei ein „Tausch“ der Gemeindeverbindungsstraße und der Kreisstraße schon einmal Thema gewesen. Bauamtsleiter Graumann betont, dass dies derzeit nicht thematisiert wird. Bürgermeister Güntner dankt für den Hinweis und gibt diesen Vorschlag in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau der A3 zur Berücksichtigung an die Verwaltung weiter.

 

Wegen der erkennbaren Tendenzen stellt Bürgermeister Güntner die Alternative, den Bau eines Geh- und Radweges erst mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zu realisieren, zur Abstimmung.

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/085 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Planungen für den Bau des Geh- und Radweges vom Gewerbegebiet „Am Dreistock“ in Richtung Albertshofen werden weiterverfolgt.

 

3.    Der Bau des Geh- und Radweges wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße nach Albertshofen in die Überlegungen mit eingebunden.