Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 18.05.2017 gilt
gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 18.05.2017 gilt
gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.