Stadtplaner Fischer erläutert kurz die Sachlage.

 

Stadtrat Steinruck sieht ein Problem in der Vorgabe einer Dachneigung von mindestens 30 Grad (Seite 6 der textlichen Fassung, Buchstabe c), da er befürchtet, dass mit dieser Regelungen mehrfach Befreiungen vorprogrammiert seien, daher schlägt er vor, dies auf 25 Grad zu ändern.

Stadtplaner Fischer erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Bürgermeister Güntner sagt die Änderung zu.

 

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/093 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.04.2017 bis 19.05.2017 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Der geänderte beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem und textlichem Teil sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 22.06.2017, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den B-Plan-Entwurf Mühlenpark (10.02.2012) und das BayWA-Gelände (23.02.2016) sowie die Schallimmissionsprognose des Büros Wölfel (04.11.2015) und die schallimmissionstechnische Untersuchung des Büros ifb Sorge (01.12.2016) wird gebilligt.

 

4.    Der gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die verkürzte Dauer von 2 Wochen öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht werden. Hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.