A: 1. Es besteht grundsätzlich Interesse an einer Städtepartnerschaft mit einer japanischen Stadt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Unterzeichner des Vorschlags zuzugehen und weitere Informationen über geeignete Kommunen einzuholen.
-alternativ-
B: An einer Städtepartnerschaft mit einer japanischen Kommune besteht kein Interesse.