- Vom Sachvortrag Nr. 2017/176 wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 17.07.2017 bis 31.07.2017 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
- Der geänderte beigefügte Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 18 in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem
und textlichem Teil sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.09.2017,
die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den B-Plan-Entwurf
Mühlenpark (10.02.2012) und das BayWA-Gelände (23.02.2016) sowie die
Schallimmissionsprognose des Büros Wölfel (04.11.2015) und die
schallimmissionstechnische Untersuchung des Büros ifb Sorge (01.12.2016)
und der Abwägungstabelle vom 21.09.2017 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung
beschlossen.