1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/183 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.12.2016 bis 27.01.2017 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt und gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.

 

3.    Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 in der Fassung der 4. Änderung mit zeichnerischem Teil vom 21.09.2017 sowie textlichem Teil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.12.2016 und der Abwägungstabelle vom 21.09.2017 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.