Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Stadtplaner Fischer geht kurz auf den Sachverhalt Nr. 2017/185 ein und stellt dar, dass durch die kleinere Gliederung der Grundstücke eine Bebaubarkeit – auch für Hinterlieger – ermöglicht werden könne.

Im Folgenden diskutieren die Stadträte kurz über die Sinnhaftigkeit dieser Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes, wobei zu bedenken gegeben wird, dass dadurch die Qualität des Baugebietes geschmälert werden würde. Es sei schwierig, einen bestehenden Bebauungsplan, an den sich alles Bauherren gehalten haben, nochmals anzupassen.

 


 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2017/185 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 14 „Eselsberg“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum dritten Mal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Die Änderung des Bebauungsplans betrifft den zentralen Teilbereich mit dem festgesetzten Umgriff in der Fassung vom 21.09.2017.