Sitzung: 21.09.2017 Verwaltungs- und Bauausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 2017/210
Oberbürgermeister Müller verweist auf den eingegangenen Eilantrag der ÖDP, wonach im Beschlussentwurf noch weitere Punkte hinsichtlich der Rahmenbedingungen bei der Erschließung aufgenommen werden sollen. Er werde über die einzelnen Punkte abstimmen lassen. Die mehrheitlich beschlossen Punkte werden noch in den Beschlussentwurf einfließen, denn er dann abschließend in der Summe zur Abstimmung stellt.
Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent ist der Auffassung, dass nach der Grundsatzentscheidung des Gremiums es in der heutigen Sitzung nur um die Erschließungsgrundsätze gehe. Nachdem diese den technischen Regeln entsprechen, sollte man den Beschluss in der vorliegenden Form fassen. Hinsichtlich des Eilantrages gibt er zu bedenken, dass diese Standards dann allesamt auch für die zukünftigen städtischen Baugebiete gelten müssten.
Stadtrat Pauluhn geht im Folgenden ausführlich auf den Antrag der ÖDP zur Ergänzung des Beschlussentwurfes ein und stellt dabei sämtliche aufzunehmenden Punkte dar. Auch wenn die Investorengruppe die Einhaltung der im Antrag benannten Themen zugesagt habe, bittet er um die Beschlussfassung.
In folgender Diskussion stellt die Verwaltung fest, dass die Punkte 2.3 (Wendekreis gem. RASt 06 ausführen) sowie 2.6 (durchgehender Gehstreifen von mind. 1,25 m Breite) nicht abgestimmt werden müssen, nachdem beide Punkte bereits in der Planung berücksichtigt wurden.
Oberbürgermeister Müller stellt nun die Anträge zur Abstimmung.
beschlossen dafür 8 dagegen 5
2.1 sofern je
Wohneinheit mindestens 2 baurechtlich und verkehrstechnisch zulässige Stellplätze
nachgewiesen und ausgeführt werden.
abgelehnt dafür
5 dagegen 8
2.2 sofern je
Wohneinheit mindestens 1 Stellplatz - mit versickerungsfähigem Pflaster - im
öffentlichen Bereich durch den Investor errichtet wird.
abgelehnt dafür
6 dagegen 7
2.4 sofern je Baugrundstück eine Zisterne mit
mind. 10 m³ errichtet wird.
abgelehnt dafür
3 dagegen 10
2.5 sofern es
aufgrund der zusätzlichen Bebauung beim 10-jährigen Regenereignis zu keinem
Rückstau an den bestehenden Entwässerungseinrichtungen kommt.
Oberbürgermeister Müller stellt nun den Beschlussentwurf samt dem
beschlossenen Antrag 2.1 zur Abstimmung
1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/210 wird Kenntnis genommen.
2. Die Vorplanung der Erschließungsstraße (Anlage 2 – 4 der Sitzungsvorlage) wird bestätigt und kann als Grundlage für die weiteren Planungen herangezogen werden, sofern
· je Wohneinheit mindestens 2 baurechtlich und verkehrstechnisch zulässige Stellplätze nachgewiesen und ausgeführt werden.