Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Stadträtin Glos klärt auf, dass ihre Intention zur Frage Kreuzung Wörthstraße im Rahmen des TOP 1 der Mündlichen Informationen durch Frau Schwarz vom Staatlichen Bauamt eine andere war, als die im Protokoll erfasste Bildung eines Mittelstreifens.

Ihre Frage bezog sich auf die Gründe für die Spurenregelung an der Kreuzung Wörthstraße (Linksabbieger mit Pfeil geradeaus und eine Rechtabbiegespur), da alle anderen ampelgesteuerten Kreuzungen im Stadtgebiet anders geregelt sind (Rechtsabbiegespur mit Pfeil geradeaus und eine Linksabbiegespur) und es an dieser Stelle häufig zu Auffahrunfällen käme.

Oberbürgermeister Müller stellt klar, dass dies mit dem Fußgängerüberweg zusammenhängt und eine andere Lösung nicht sinnig sei, da die geradeausfahrenden Fahrzeuge nicht mehr vorbeikämen, da die Straße zu eng ist.

Oberbürgermeister Müller dankt für die Klarstellung, weist aber darauf hin, dass keine Änderung des Protokolls vom 21.09.2017 erfolgen kann, da nach Überprüfung durch Verwaltungsfachwirt Müller festgestellt wurde, dass sich Frau Schwarz mit ihrer Antwort auf die fehlende Mindestbreite bezogen hat.

 

Stadtrat Steinruck teilt mit, dass er den Vortrag von Frau Schwarz unbefriedigend empfand, da sie auf die durch das Gremium vorgetragenen Bürgerwünsche nicht eingegangen ist.

 

Stadtrat Pauluhn schließt sich seinem Vorredner und erinnert daran, dass er explizit auf die Ampelsituation am Netto hingewiesen habe, dies wollte Frau Schwarz überprüfen.

Dipl.-Ing. (FH) Hein sagt zu, dem nachzugehen.

 

 


Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 21.09.2017 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.