Die Niederschriften
der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 28.09.2017 und 24.10.2017 gelten
gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschriften
der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 28.09.2017 und 24.10.2017 gelten
gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.