Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Sanierungsbedarf der Gemeindeverbindungsstraße Kitzingen – Albertshofen – Mainsondheim sowie auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten der einzelnen Kommunen für die Straße. Ziel sei es, die Straße zu sanieren. Hierbei stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Sanierung trage. Neben den Eigentumsverhältnissen sei auch die Frage entscheidend, wer die Straße im Einzelnen nutze, weshalb jüngst eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Im Ergebnis wird die Straße weniger von den Kitzingern als von den übrigen beiden Kommunen genutzt. Bauherr der Maßnahme soll die Stadt Kitzingen sein. Als nächstes werde man sich mit den weiteren Partnern zusammensetzen, um zu einer Lösung der Finanzierungsfrage zu kommen. Außerdem erfolgt eine Abstimmung mit dem Fördergeber. Er verweist auch auf den bestehenden Beschluss der Stadt Kitzingen hinsichtlich des Radweges nach Albertshofen. Hierzu gebe es jedoch eine anderslautende Auffassung seitens der Gemeinde Albertshofen.

 

Oberbürgermeister Müller ergänzt, dass bei derartigen Fällen die Kostenbeteiligung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz klar geregelt sei und die Stadt Kitzingen nur insofern handeln werde. Ihm sei wichtig, diese Information zu geben, nachdem diese Thematik in den übrigen Kommunen auch anders kommuniziert werde.

 

Herr Conrad verweist in diesem Zusammenhang auf den notwendigen Radweg zwischen Heinrich-Huppmann-Straße und Dreistock.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass für die Schaffung eines Geh- und Radweges ein Komplettausbau notwendig werden würde und mit Blick auf das Kostenvolumen die Maßnahmen zunächst keine hohe Priorität habe.

Auf die Frage von Herrn Conrad, ob zumindest ein Schutzstreifen installiert werden könnte, verweist Bauamtsleiter Graumann auf die dafür notwendigen Mindestbreiten, die gegenwärtig nicht vorhanden seien.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Fragen vor.

 

Die Information wird zur Kenntnis genommen.