1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/244 wird Kenntnis genommen.
2. Für einen Teil der Ortsstraße „Armin-Knab-Straße“, Fl.Nr. 5796/3., ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/244 wird Kenntnis genommen.
2. Für einen Teil der Ortsstraße „Armin-Knab-Straße“, Fl.Nr. 5796/3., ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.