Bauamtsleiter Graumann informiert zum Sachstand, dass der Bebauungsplanentwurf gebilligt werden könne und dieser anschließend zur einmonatigen Offenlegung kommen wird. Im Anschluss daran sei die Satzung zu beschließen und damit wäre die planerische Grundlage geschaffen.

Bauamtsleiter Graumann erklärt weiter, dass es das Ziel es, einen Bereich für den Eigenheimbau zu entwickeln. Anhand eines Lageplans zeigt er die städtischen und privaten Gebiete des künftigen Baugebietes. Insgesamt sollen 33 Bauplätze entstehen, von denen 27 in städtischem Eigentum sind.

 

Auf Nachfrage von Stadträtin Schwab stellt Bauamtsleiter Graumann klar, dass die Anordnung eines Baugebotes ausschließlich auf den städtischen Grundstücken möglich sei.

 

Stadtrat Müller erinnert an die Problematik im Unteren Hammerstiel und fordert, dass die öffentliche Erschließung insbesondere die Anbringung der Straßenlaternen vorher durchdacht wird, um eine spätere Versetzung zu verhindern, weil bspw. die Lampe vor den Ausfahrten platziert wurde. Weiter bittet er an den Grundstückgrenzen die freie Wahl zwischen Begrünung und einer Sichtschutzwand zu ermöglichen. Diesbezüglich sollte die maximale Höhe der Sichtschutzwand von 1,50 m auf 1,80 m angehoben werden, zum einen auf Grund der ohnehin beengten Wohnsituation, zum anderen wegen der Hanglage.

 

Stadtrat Steinruck bezieht sich auf die Aussagen seines Vorredners bezüglich der Straßenbeleuchtung. Er fordert, dass die Laternen nicht auf den privaten Grundstücken, sondern auf der Straßenbegrenzungslinie sowie auf den Grenzpunkten bzw. im Abstand von 6 Metern (Breite von zwei Stellplätzen/ Doppelgarage) angebracht werden.

Stadtrat Steinruck moniert die komplizierten Formulierungen bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und Festlegung der Bezugspunkte zum natürlichen Gelände oder zur Straße. Dies sollte einfacher und verständlicher gestaltet werden.

Weiter ist Stadtrat Steinruck der Meinung, dass die festgelegte Wandhöhe mit 6,50 m und die Gesamthöhe mit 8,50 m nicht mit der geforderten Dachneigung zusammenpassen.

Aufgrund dessen, dass der Boden kaum sickerfähig ist, sollte im Bebauungsplan erkennbar sein, dass im Falle von Unterkellerungen eine Weiße Wanne zu bauen ist.

Abschließend betont Stadtrat Steinruck, dass die Anregungen auch bei künftigen Projekten berücksichtigt werden sollten.

 

Bauamtsleiter Graumann sagt einer Prüfung der genannten Punkte zu.

 

Bezüglich des künftigen zeitlichen Ablaufs bezieht Bauamtsleiter Graumann sich auf seine einleitenden Erläuterungen und ergänzt, dass nach Erlass der Satzung die Festlegung der Grundstücksgrenzen durch die Liegenschaftsverwaltung erfolgen wird und er aus diesem Grund keine konkrete Aussage treffen kann, ab wann mit der Vermarktung und dem Wohnbau begonnen werden kann.

 

Stadtrat Hartmann dankt für die Schaffung der Ausgleichsflächen für das Biotop und erfragt den Grund für den Verzicht auf ein Umweltgutachten. Bauamtsleiter Graumann informiert, dass das Verfahren nach § 13 a, b des BauGB durchgeführt wurde und es daher nicht erforderlich sei.

 

Stadtrat Pauluhn bezieht sich auf die Regelung zur Gesamthöhe, bittet dies dringend zu prüfen und eine Korrektur auf 10,50 m vorzunehmen. Weiter fordert er die Zulassung von zwei Vollgeschossen plus ein ausbaufähiges Dachgeschoss, da ausschließlich zweigeschossiges Bauen für Familien zu knapp sei. Bezüglich der Dachvarianten fordert er neben dem Sattel- und Pultdach, auch begrünte Flachdächer anzuerkennen.

Stadtrat Pauluhn möchte, dass mit der Vermarktung der Grundstücke nicht erst mit Fertigstellung der Tiefbauarbeiten begonnen wird, sondern dass der Verkauf so gesteuert wird, dass zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Bau begonnen werden kann.

 

Stadtrat Schardt schließt sich der Meinung von Herrn Pauluhn bezüglich der Vermarktung, Geschosse und der Dachvarianten an und fordert außerdem, dass der Bau einer Zisterne verpflichtend mit in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

Stadtrat Müller spricht sich gegen die Verpflichtung des Baus einer Zisterne aus, dies sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.

Auch Stadtrat Lorenz möchte eine freiwillige Regelung, da er keine Ressourcenersparnis erkennen kann, da sich die Wassereinsparung durch den Stromverbrauch ausgleiche.

Stadtrat Steinruck sieht das anders, da es an dieser Stelle wichtig sei, dass das Niederschlagswasser, das nicht versickern kann, nicht direkt in die Kanalisation abgeleitet wird. Die Eigentümer könnten die Zisterne auch ausschließlich für Gartenwasser zu nutzen.

Stadtrat Pauluhn informiert, dass die Regelung zum Bau einer Zisterne bereits in den Erklärungen steht und somit zur Klarheit des Bebauungsplans mitaufgenommen werden sollte.

 

Auf Grund der geforderten Änderungen und Anregungen stellt Bürgermeister Güntner abschließend fest, dass die Beschlussfassung in heutiger Sitzung nicht erfolgen kann, da vorher die genannten Punkte zu prüfen und berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wird die Beratung und Entscheidung vertagt und in der Stadtratssitzung am 14.12.2017 erneut behandelt.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2017/243 wird Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung prüft die genannten Anregungen und legt die Thematik dem Stadtrat am 14.12.2017 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vor.