Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf die Sachlage ein und erläutert, dass für die vorgesehene Ansiedlung eines weiteren Baukörpers einige Punkte des Bebauungsplanes zu ändern sind.

Zum einen sei die Veränderung bzw. Verschiebung der Baugrenzen vorzunehmen, zum anderen seien mit dem Bauvorhaben Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Zur Verdeutlichung zeigt Herr Graumann die Änderungen an Hand eines Lageplanes.

Weiter erklärt Bauamtsleiter Graumann, dass der Beschluss zur Bebauungsplanänderung Grundlage für die bauliche Realisierung durch die Eigentümer sei.

 

Bürgermeister Güntner hält den Richthofen Circle für das am besten entwickelte Konversionsgelände, dankt für die Schaffung dieser Qualität und bittet um Zustimmung.

 

Stadtrat Freitag bezieht sich auf die Berechnung des LKW-Verkehrs im vorliegenden Schallgutachten und bittet um Prüfung, ob die angegebenen zehn LKWs pro Nacht der Richtigkeit entsprechen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ansiedlung der Firma Schaeffler.

Bauamtsleiter Graumann informiert, dass das Verkehrsgutachten unter dieser Berücksichtigung erstellt wurde und nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

Stadträtin Schwab fordert in diesem Zusammenhang, die Panzerstraße durch den Klosterforst für den Schwertransport aus ConneKT zu öffnen.

 


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/234 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit mit Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13  BauGB geändert.

 

3.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit mit Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“, 1. Änderung, auf Grundlage der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen, der Begründung jeweils in der Fassung vom 30. Juli 2017 dem Verkehrsgutachten in der Fassung vom 27. Juni 2017 und dem Schallgutachten in der Fassung vom 28. Juli 2017.

 

4.    Der gebilligte Planentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.