Beschluss: Ohne Abstimmung

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/279 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister den außerplanmäßigen Tilgungen der KfW-Kredite

 

Nr. 656 011 0584, Kreditrest zum 30.11.2017: 7.833,04 € und

Nr. 552 5717, Kreditrest zum 30.11.2017: 352.928,00 €

 

sowie der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von voraussichtlich ca. 64.560,00 € für die vorzeitige Rückzahlung des KfW-Kredites Nr. 552 5717 im Wege der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 GO zugestimmt hat.

 

3.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 9121 9767 – Außerordentliche Tilgung in Höhe von 342.205,00 € außerplanmäßig bereitgestellt wurden. Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 6335 3400 – Grundstücksverkaufserlöse Gewerbegebiet Großlangheimer Str. Nord und 8810 3400 – Grundstücksverkaufserlöse Unbebauter Grundbesitz.

 

4.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf der Haushaltsstelle 9121 8060 – Zinsen in Höhe von voraussichtlich ca. 5.100,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch den Deckungsring 80, auf dem abzüglich der 2017 noch zu zahlenden Zinsen ca. 59.500,00 € zur Verfügung stehen, sowie der Haushaltsstelle 9141 8500 - Deckungsreserve.