Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Stadtplaner Fischer geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2018/030 ein.

 

Stadtrat Rank wundert sich, weshalb aufgrund weniger Grundstücke ein Bebauungsplan geändert werden müsse. Er verweist darauf, dass sich sämtliche Bauherren an die bestehenden Regelungen gehalten haben. Er gibt zu bedenken, dass hierbei Bindekraft und Vertrauens seitens der Bevölkerung verloren gehe.

 

Stadtrat Steinruck sieht ebenfalls keine Notwendigkeit der Veränderung, nachdem seiner Auffassung nach eine Bebauung über eine Befreiung bzw. eine Ausnahme möglich gemacht werden könnte.

 

Stadtplaner Fischer stellt dar, dass mit Blick auf die Vielzahl von alten Bebauungsplänen aus den 70er Jahren das Ziel sein müsse, bestehende Quartiere nach zu verdichten.

Diese Möglichkeit werde mit der geplanten Änderung gegangen und entspricht einer vorbildlichen Stadtentwicklung.

 

Auf die Frage nach dem Gebietsumgriff stellt Stadtplaner Fischer dar, dass mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten (Maintal auf der östlichen Seite) sowie dem Umfang des Verfahrens (je nach Größe und Änderung eines Gebietes) eine sinnvolle Gebietsabgrenzung gewählt werden müsse, im vorliegenden Fall seiner Auffassung nach gegeben sei.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/030 wird Kenntnis genommen.

2.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Eselsberg“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.01.2018, und der fachgutachterlichen Stellungnahme vom Artenschutz (15.01.2018) wird gebilligt.

3.    Der gebilligte Planentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.