Oberbürgermeister Müller begrüßt Herrn Gessner (Netto-Logistikzentrum) und Herrn Rembold (Planungsbüro Franz Rembold).

 

Bauamtsleiter Graumann führt aus, dass die Vertreter von Netto auf die Stadt zugegangen seien, um zu erfragen, ob die Möglichkeit besteht, den bestehenden Netto-Markt am Dreistock den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Hierbei stehe nicht die Erweiterung des Sortiments bzw. der Verkaufsfläche im Vordergrund, sondern die Ertüchtigung durch Gangverbreiterungen, hellere Raumgestaltung und die Wiederbelebung der Bäckerei. Im Planungsrecht sei die Vergrößerung um 200 m² insofern schwierig, da es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebe, der für diesen Bereich Gewerbeflächen darstellt. Auf dieser Grundlage ist Einzelhandel bis zu einer Fläche von 800 m² möglich. Folglich sei der Bebauungsplan wie folgt zu ändern. Die überbaubare Grundstücksfläche/ Baufenster ist zu erweitern, eine Feststellung als Sondergebiet und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind erforderlich.

Abschließend weist Bauamtsleiter Graumann daraufhin, dass die Entscheidung beim Stadtrat liege, ob durch eine positive Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss diese Erweiterung grundsätzlich befürwortet wird, dann würden die nächsten Planungsschritte eingeleitet werden.

 

Herr Gessner (Netto Logistikzentrum) informiert, dass eine qualitative Verbesserung des bestehenden Marktes, die Aufwertung, Modernisierung und Anpassung an aktuelle Erfordernisse im Mittelpunkt der Erweiterung stehen. Dabei sei keine Ausdehnung des Sortiments vorgesehen.

 

Aufgrund einer kritischen Nachfrage von Stadträtin Kahnt zum Einzelhandelskonzept, stellt Bauamtsleiter Graumann klar, dass das Konzept eine Erweiterung nicht ausschließe. Es regelt zum einen den Schutz der Innenstadt und zum anderen den Erhalt bestehender Standorte und ermöglicht deren dynamische Weiterentwicklung.

 

Es entsteht eine grundsätzliche Diskussion zum Zentrenkonzept, insbesondere auf Grund vergleichbarer Fälle in der Vergangenheit, wobei Oberbürgermeister Müller betont, dass zu unterscheiden ist, dass es beim Netto-Markt nicht um eine Neuansiedlung gehe, sondern lediglich um die Erweiterung ohne Sortimentsausweitung.

Vermehrt wird im Gremium das Konzept und der Umgang mit diesem in Frage gestellt.

Bauamtsleiter Graumann betont die Wichtigkeit des Einzelhandelskonzeptes und informiert, dass viele Anfragen durch die verlässliche Grundlage bearbeitet werden können. Er weist die Vorwürfe zurück, dass es projektbezogen unterschiedlich ausgelegt werden würde. Bauamtsleiter Graumann macht deutlich, dass es wichtig sei, den Bestandseinrichtungen eine Erweiterung zu ermöglichen, hier sei eindeutig zu einer Neuansiedlung zu unterscheiden. Er ist ebenfalls nicht erfreut über die Entwicklungen außerhalb der Stadt Kitzingen.

 

Stadträtin Schmidt spricht sich gegen die Erweiterung aus, sie möchte kein Überangebot an Discountern und befürchtet die Ausweitung von Non-Food-Produkten.

 

Im Rahmen der Debatte wird erkennbar, dass die Mehrheit trotz diverser Bedenken einer Erweiterung in der Größenordnung grundsätzlich zustimmen wird.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Hartmann, ob die Erweiterung auf bestehenden versiegelten Flächen erfolge, bestätigt Bauamtsleiter Graumann, dass lediglich die Baugrenzen zu verlagern seien, dadurch Parkplätze wegfallen und daher kein Eingriff in die freie Natur entstehe.

 

Stadtrat Steinruck geht davon aus, dass durch die Vergrößerung auch mehr Publikumsverkehr zu erwarten ist und fordert vom Vorhabenträger ein Verkehrsgutachten, da der betroffene Kreuzungsbereich ohnehin schon eine schwierige Verkehrssituation aufzeigt. Diesbezüglich ist er der Meinung, dass die Stadt Kitzingen dieses beauftragen sollte, um objektive Ergebnisse zu gewährleisten. Weiter erfragt Stadtrat Steinruck, wer grundsätzlich die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu tragen hat.

Rechtsdirektorin Schmöger erklärt, dass es sich aus dem Gesetz ergebe, dass die Kosten den Bebauungsplan bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Angelegenheit des Vorhabenträgers seien. Aufgabe der Stadt Kitzingen sei es die Maßnahme kritisch zu begleiten, aber nicht das Verkehrsgutachten zu beauftragen und die Kosten zu tragen.

 

Herr Gessner (Logistikzentrum Netto) macht darauf aufmerksam, dass auch die Firma Netto sehr an einer Verbesserung der Verkehrssituation interessiert ist, dies bereits mit der Verwaltung für die Planung thematisiert wurde und sie sich grundsätzlich für mögliche Veränderungen offen zeigen, aber dies noch abschließend zu besprechen sei.

 

Oberbürgermeister Müller hält fest, dass ein verkehrliches Gutachten zu erstellen ist und die daraus resultierenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/084 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. V 98 „Logistikzentrum Netto“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum ersten Mal geändert. Die Änderung des Bebauungsplans betrifft die unter Pkt. 2 beschriebene geplante Vergrößerung des vorhandenen Verbrauchermarktes. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt.