Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann erinnert an die Beschlussfassung des Verkaufs der Oberen Bachgasse 26 am 04.05.2017. Aufgrund der Vorhaben bezüglich der Nutzung des Gebäudes, der Erhaltung und Erneuerung aber auch Nachverdichtung, gebe es Konflikte mit den Abstandsflächen und die Veränderung der Baugrenzen sei nötig. Aus diesen Gründen sei der Bebauungsplan für diesen Bereich zu ändern. In diesem Zuge können außerdem die Belange der Nachbarn und der Träger öffentlicher Belange mitberücksichtigt werden, erläutert Bauamtsleiter Graumann.

 

Stadtrat Schardt stimmt zu, bittet aber die vorhandenen Gewölbekeller weitest möglich zu erhalten.

 

Auf Nachfrage von Stadträtin Dr. Endres-Paul bezüglich der Problematik zu den notwendigen Stellplätzen, führt Bauamtsleiter Graumann aus, dass grundsätzlich im Innenstadtbereich keine Stellplätze nachgewiesen werden müssen, aber es Planungs- und Ideenansätze gebe. Zum einen bestehe innerhalb des Geländes die Möglichkeit zur Schaffung einzelner Parkplätze, zum anderen wurden bereits Gespräche mit dem Vorhabenträger und den Betreibern der nahegelegenen Tiefgarage geführt.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/101 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 004 „Alte Poststraße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich und betrifft das Grundstück mit der Fl.-Nr. 287.