Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf die Sachlage ein und betont auf Nachfrage von Stadtrat Steinruck, dass in diesem Gebiet auf Grund des Planungserfordernisses insbesondere in Zusammenhang mit den Abstandsflächen ein Bebauungsplan zwingend erforderlich sei.

 

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/104 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 034 „Breslauer Straße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.