Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 3

Verwaltungsrat Hartner geht ausführlich auf die Sachlage ein und erläutert, dass der künftige neue Träger des Hortes, die AWO, auch eine 7-wöchige Ferienbetreuung anbieten wird und die Hortplätze von 60 auf 75 steigen werden. Auf Grund verschiedener Veränderungen für die AWO gegenüber dem vorherigen Träger sei die Erhöhung der Beiträge unerlässlich – dabei erfolgt eine Anlehnung an den bestehenden Hort der AWO in Heidingsfeld. Diesbezüglich fügt Verwaltungsrat Hartner grundsätzlich hinzu, dass die Kinderbetreuung in Kitzingen in den letzten Jahrzehnten im Landkreisvergleich sehr preiswert war, daher werden künftig auch in den Kitas Anpassungen unter Absprache mit der Stadt erfolgen. Verwaltungsrat Hartner weist daraufhin, dass die Stadt Kitzingen durch die Defizitvereinbarung bei möglichen Defiziten 90 % übernimmt und die Entwicklung in dem Bereich in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hat.

Die Verwaltung schlägt daher vor, in den beiden nächsten zwei Jahren die monatlichen Beiträge jeweils um 26 € zu erhöhen, um so stufenweise eine Anpassung an das Preisniveau des Kinderhorts Heidingsfeld zu erlangen. Zusätzlich soll für die Kinder, die eine Beförderung benötigen, ein Pauschalbetrag der Buskosten in Höhe von 15 € pro Kind und Monat erhoben werden.

Im Anschluss daran erklärt Verwaltungsrat Hartner, sei auf Grund der gemachten Erfahrungen die Entscheidung über die künftige Gebührenerhebung zu treffen.

 


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/107 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, in den ersten beiden Jahren im neuen Hort und im Einvernehmen mit dem Träger (AWO) die Gebühren stufenweise auf das Niveau des Kinderhorts Heidingsfeld anzuheben.

 

3.    Statt eines gestaffelten Tarifs bei den Buskosten wird je „Fahrkind“ ein Pauschalbetrag in Höhe von 15,-- €/Monat erhoben. Für Kinder, die keine Beförderung benötigen, wird kein Anteil an den Buskosten erhoben.

 

4.    Für die Zeit ab dem 3. Hortjahr soll aufgrund der dann gemachten Erfahrungen (Belegungszahlen, Defizit, Akzeptanz…) überlegt und entschieden werden, welche Gebühren ab dem Hortjahr 2020/21 erhoben werden.