Stadtrat Lorenz informiert, dass ihm aufgefallen ist, dass einige Bürger hauptsächlich im Mühlberggebiet ihre Vorgärten in Parkflächen umgewandelt haben und erfragt, ob diese Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.

 

Bauamtsleiter Graumann klärt auf, dass die Vorgärten in diesem Bereich wesentliche gestalterische Merkmale seien, aber nicht denkmalgeschützt. Die Verwaltung lehnt dies klar ab, da es nicht der Wille der Stadtentwicklung ist. Bauamtsleiter Graumann stellt klar, dass keine Genehmigung erteilt wurde, mehr könne er zu dieser Situation in öffentlicher Sitzung aber nicht mitteilen.

 

Stadtrat Pauluhn fügt ergänzend hinzu, dass die Schaffung einer privaten Parkfläche eine Gehsteigabsenkung erfordere und dadurch ein öffentlicher Parkplatz verloren gehe. Demnach stehe in solch einer Situation das Einzelinteresse dem Allgemeinwohl entgegen.

Dem stimmt Bauamtsleiter Graumann zu und bestätigt, dass von Seiten der Stadt weder die Gehwegabsenkung vorgenommen, noch der öffentliche Grünstreifen entfernt werde.