Bauamtsleiter Graumann setzt das Gremium in Kenntnis, dass Herr Brand (Geschäftsführer Bau GmbH) vorgeschlagen habe, dass im Falle, dass das Ärztehaus nicht realisiert werden kann, die Nutzung für Büroräume oder Wohnen ermöglicht wird. Da hierfür eine Bebauungsplanänderung nötig wäre, regt die Verwaltung an, den Beschlussentwurf durch Ziffer 4 entsprechend zu ergänzen. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Oberbürgermeister Müller fügt ergänzend hinzu, dass bisher die Anfragen von Ärzten negativ waren. Auf Bitte von Stadträtin Dr. Endres-Paul, sagt Oberbürgermeister Müller zu, dass Herr Brand die Informationen betreffend der Vorgehensweise bezüglich der Anschreiben und Veröffentlichungen zur Verfügung stellen wird.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Pauluhn, informiert Oberbürgermeister Müller, dass vorgesehen ist, den Innenausbau erst vorzunehmen, wenn die Nutzung geklärt ist.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/145 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 034 „Breslauer Straße“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 22.05.2018, und der fachgutachterlichen Stellungnahmen zum Artenschutz (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 27.04.2018) und zum Immissionsschutz (Beratung zum Immissionsschutz vom 27.04.2018) wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Planentwurf mit dazugehörigen fachgutachterlichen Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.

 

4.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 034 „Breslauer Straße“ ist so zu ändern, dass in dem Bereich des aktuellen Sondergebietes sowohl Wohnen, Büros als auch Arztpraxen möglich sind.