Auf Nachfrage von Stadtrat Moser erläutert Verwaltungsrat Hartner ausführlich, dass der Stadtrat eine pauschale jährliche Förderung in Höhe von 10.000 € zur Umsetzung der Ideen aus dem Markenbildungsprozess beschlossen habe. Zusätzlich wurde eine Brandmanager-Kooperation mit dem Stadtmarketingverein geschlossen, durch die ein monatliches Gehalt für den Brandmanager in Höhe von rund 1.100 € ausbezahlt wurde. Der Stadtmarketingverein hat mit dieser Aufgabe Frau Biebl betraut. Da Frau Biebl ab 01.07.2018 die Stabsstelle der Stadt Kitzingen antreten wird, in deren Stellenprofil die Markenbildung ein deutliches Element sein wird, wurde die Kooperation mit dem Stadtmarketingverein gekündigt. Außerdem werde der pauschale Betrag in Höhe von 10.000 € nicht mehr an den Stadtmarketingverein gezahlt.

Verwaltungsrat Hartner betont, dass Frau Biebl in der künftigen Tätigkeit zur Handlungsfähigkeit im Bereich Markenbildung entsprechende Haushaltsmittel benötigt, um Projekte umsetzen zu können. Über die Bereitstellung der entsprechenden Mittel solle in der Stadtratssitzung am 05.07.2018 entschieden werden. An der Sitzung wird Frau Biebl bereits in ihrer neuen Funktion teilnehmen.

Stadtrat Moser kritisiert, dass die Internetseite „www.kitzingen-kanns.de“ keine Homepage sei, die die Stadt Kitzingen vermarktet, sondern lediglich vereinzelte Veranstaltungen des Stadtmarketingvereins beworben wurden. Verwaltungsrat Hartner klärt auf, dass dies künftig durch die Tätigkeit von Frau Biebl verbessert werden soll.

 

Stadträtin Glos moniert die unzureichenden Inhalte des Sachvortrages und beklagt zu wenig Informationsfluss betreffend den Markenbildungsprozess.

Oberbürgermeister Müller sagt zu, dass Frau Biebl in der Stadtratssitzung über den Zwischenstand zur Marke berichten werde und aufzeigen soll, welche Tätigkeiten künftig in ihren Aufgabenbereich fallen und nicht mehr von Extern durchgeführt werden.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Heisel bezüglich des Vertrages zwischen dem Brandmanagement und dem „Atelier zudem“, erklärt Verwaltungsrat Hartner, dass es einer rechtlichen Prüfung bedarf, ob dieser als gegenstandslos anzusehen ist oder die Stadt in diesen Vertrag eintritt.

 

Stadtrat Christof fordert, dass der Stadtrat besser informiert wird und wünscht sich einen Zwischenstand, aus dem hervorgeht, welche konkreten Aufgaben verteilt, wie diese erledigt werden und inwieweit der Stadtrat beteiligt wird. Stadtrat Christof bittet, diesen Bericht im Vorfeld zur Verfügung zu stellen, um in der Sitzung darüber diskutieren zu können.

 


Vom Sachvortrag Nr. 2018/152 wird Kenntnis genommen.