Stadträtin Glos geht ausführlich auf ihren Antrag auf Einrichtung eines muslimischen Friedhofes ein. Sie verweist auf die Vielzahl von Migranten aus den 60er Jahren, deren Bezug in die Heimat weniger geworden ist. Für diese Religionsgruppe sollte man die Möglichkeit schaffen, sich auf einem Friedhof in Kitzingen entsprechend ihres Glaubens bestatten zu lassen. Im Zuge der Generalsanierung des Friedhofsgebäudes könnten auch die baulichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

 

Rechtsdirektorin Schmöger stellt dar, dass die Verwaltung den Bedarf für einen eigenen muslimischen Friedhof nicht sehe, jedoch ein Bereich im Neuen Friedhof (angrenzende Fläche ist im städtischen Eigentum) dafür grundsätzlich vorstellbar sei. Für die Ausweisung der Fläche müsse ein separates Verfahren (nach Bestattungsgesetzt und Baurecht) durchgeführt werden. Eine „reine“ muslimische Bestattung werde gleichwohl nicht möglich sein, weil die Vorgaben nach dem Bayerischen Bestattungsgesetzt nicht eingehalten werden können. Es fand bereits ein Gespräch mit dem Verein Selam Mainfranken statt, die sich mit einer abgeschwächten Variante einverstanden erklären könnten. Sie kommt letztlich zum Ergebnis, dass es verschiedene Varianten gebe. Bevor die Verwaltung hieran weiterarbeite, erwarte sie sich ein Votum des Gremiums.

 

Bürgermeister Güntner kann sich mit der Prüfung grundsätzlich einverstanden erklären, jedoch möchte er auch den Bedarf geprüft wissen. Seiner Auffassung nach mache es keinen Sinn, Aufwendungen für ein Verfahren anzustrengen, wenn beispielsweise die Zielgruppe mit verschiedenen Kompromissen sogar auf den bestehenden Friedhöfen einer Bestattung zustimmen würden.

 

Rechtsdirektorin Schmöger stellt dar, dass der Bedarf grundsätzlich vorhanden sei, jedoch nicht in diesem Umfang, dass ein eigener Friedhof geschaffen werde. Es gab in Kitzingen bereits Bestattungen von Muslimen, die mit den Rahmenbedingungen, die geschaffen werden konnten, einverstanden waren.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion, inwiefern die Beschlussfassung nötig sei, auch mit Blick darauf, dass bei Beachtung von verschiedenen Rahmenbedingungen, Bestattung von Muslimen bereits jetzt möglich sei. Darüber hinaus wird zu bedenken gegeben, dass mit der Ausweisung eines extra Bereiches wieder ein Schritt in Richtung einer Parallelgesellschaft gemacht werde.

 

Stadträtin Glos stellt dar, dass es zunächst um einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung gehe, welche Möglichkeiten es gebe.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/175 wird Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die „Einrichtung“ eines „muslimischen Friedhofes“ in den bestehenden städtischen Friedhöfen oder auf deren Erweiterungsflächen zu prüfen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen