Stadtrat Steinruck bezieht sich auf vermehrte Hinweise von Stadtratsmitgliedern betreffend der Sicherheit am Alten Friedhof und betont, dass bei einem Höhenunterschied von mehr als 50 cm laut Art. 36 BayBO an der Mauer eine Umwehrung erforderlich sei.

Stadträtin Schwab erinnert an ihre mehrfachen Anfragen und bittet daher, dies vor Ort zu prüfen und ein Geländer anzubringen.