1.    Vom Sachvortrag 2018/186 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Aufstellung der 5. Bebauungsplanänderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 032 „Schwarzacher Straße Ost“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Maßgebend für die Planänderungen ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.07.2013 und für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 26.07.2013.