1. Vom Sachvortrag Nr. 2018/161 wird Kenntnis genommen.
- Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird
Frau C h r i s t i n a T h i e l e
zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.
Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasst der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden.
Nach § 3 AVPStG kann die Bestellung jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn die Standesbeamtin aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn ausscheidet.