Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/161 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird

 

Frau C h r i s t i n a  T h i e l e

 

zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.

 

Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasst der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden.

 

Nach § 3 AVPStG kann die Bestellung jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn die Standesbeamtin aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn ausscheidet.