Stadtkämmerin Erdel erläutert, dass die Förderkonditionen und der straffe Zeitplan des Programms eine außerordentliche Stadtratssitzung erforderten, um den nötigen Stadtratsbeschluss fristgerecht zum 20.09.2018 vorlegen zu können. In Folge dessen hofft die Stadt Kitzingen, dass sie ausgewählt wird und einen Antrag zum Förderprogramm mit der Maßnahme „Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund, öffentlicher Nutzungsanteil“ stellen darf. Denn angesichts der Kostenerhöhungen - für den Haushalt 2018 wurden 4 Mio. Euro gemeldet und veranschlagt, welche bis jetzt auf 10,6 Mio. Euro angestiegen sind - könnte eine 45%ige Förderung des öffentlichen Anteils für die Finanzierung im Haushalt 2019 sehr hilfreich sein. Die Kostensituation wurde durch Stellungnahme der Hochbauverwaltung in Anlage 2 der Sitzungsvorlage ausführlich dargelegt und das Projekt werde voraussichtlich im Oktober 2018 durch das Bauamt im Stadtrat vorgestellt.

Weiter erklärt Stadtkämmerin Erdel, dass der Kostenanteil des schulischen Bereichs in Höhe von 47 % nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werde. Trotz des schwierigen Zeitplans (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) sollte die Stadt Kitzingen die Chance nutzen, daher bittet Stadtkämmerin Erdel um Zustimmung.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/218 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen nimmt am Projektaufruf 2018 des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit folgender Maßnahme teil:

 

       „Generalsanierung der Dreifachsporthalle, öffentlicher Nutzungsanteil“

 

 

 

Stadtkämmerin Erdel informiert, dass ein weiterer Beschluss zur Bereitstellung der Eigenmittel erforderlich wird, wenn die Stadt Kitzingen ausgewählt wird, um einen Antrag stellen zu dürfen.

Dies wird zur Kenntnis genommen.