Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann informiert kurz über die erforderliche Änderung und somit Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes auf Grund geplanter Bauvorhaben (Tagespflege, Küche, Diakoniestation) in diesem Bereich. Bei der vorliegenden Entscheidung handle es sich um den Aufstellungsbeschluss, um anschließend die Planungen zum Bebauungsplan fortzusetzen und zeitnah vorlegen zu können. Ziel und Zweck der Planänderung sei aber stets, dass entsprechende Gutachten möglicher Bauvorhaben zu leisten sind, um die Nutzung der Sporthalle nicht zu gefährden, betont Bauamtsleiter Graumann abschließend.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/232 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert und erweitert. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich und betrifft die Grundstücke mit der Fl.-Nr. 5799, 5800, 5801, 5801/4, 5801/3, 5802/8 und 5802/6.