Stadtplaner Fischer geht kurz auf die Sachlage ein und bittet das Gremium um Zustimmung.

 

Auf Nachfrage von Stadträtin Dr. Endres-Paul, ob die Bedenken aus der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlage 1 zur Sitzungsvorlage, Seite 12) ausgeräumt werden können, informiert Stadtplaner Fischer über ein Gespräch mit Herrn Ungerer (Stadtbrandinspektor). Laut Herrn Ungerer bestehen diese Forderungen schon länger, es wird aber davon ausgegangen, dass dies im Baugenehmigungsverfahren geändert werden könne, um den Belangen gerecht zu werden.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2018/235 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.

 

3.      Der beigefügte redaktionell geänderte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 „Alte Poststraße“ mit Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung jeweils in der Fassung vom 06.09.2018 sowie der fachgutachterlichen Stellungnahme zum Artenschutz (Bericht zum Ortstermin 27.01.2018) und der Abwägungstabelle vom 06.09.2018 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.