Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6

A. Oberrechtsrätin Schmöger geht kurz auf den Sachverhalt ein. Nach der Beschlussfassung müsse als nächstes die Satzung angepasst werden, wozu eine separate Beschlussfassung erfolgen werde.

Stadträtin Wallrapp fragt nach, ob mit der Abschaffung der Gartenwasserpauschale dann auch der Nachweis mittels Wasseruhr wegfallen werde.

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass im Falle, der Bürger kann den Verbrauch mit der Wasseruhr nachweisen, dieser mangels Einleitung in den Kanal nicht verrechnet werde.

2. Bürgermeister Christof fragt nach, in welcher Form man sich erneut gegen die Satzung wehren könnte, worauf Oberrechtsrätin Schmöger darstellt, dass jeder Bürger das Recht hätte, eine Petition einzulegen bzw. eine Normenkontrolle zu beantragen.

 


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen dahingehend abzuändern bzw. neu zu fassen, als dass die Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 9 (Gartenwasserpauschale) aufgehoben wird.

 

C. Mit 20 : 8 Stimmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen zusätzlich dahingehend zu ändern, als dass § 10 Abs. 4 wie folgt lautet: „Im Falle des Absatzes 2 Satz 6 bis 8 ist der Abzug insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Einwohner pro Jahr unterschritten würde.“