Stadtrat Popp erinnert sich, dass der Kunstrasenplatz in der Siedlung auch zur Nutzung für Vereine des Landkreises zur Verfügung stehen sollte und möchte wissen, ob es diesbezüglich bereits Vereinsanfragen gibt.

Oberbürgermeister Müller weist daraufhin, dass der Beschluss über die Gebührensatzung voraussichtlich im Oktober 2018 gefasst werden soll und betont, dass auf Grund der Förderung über das Programm der Sozialen Stadt keine gewinnbringenden Gebühren verlangt werden dürfen.

Stadtrat Marstaller (Referent für Sport) informiert, dass durch die Schulverwaltung die Kitzinger Vereine angeschrieben wurden, um deren Vorstellungen zur Nutzung des Platzes in Erfahrung zu bringen. Auf Grund diverser Überschneidungen wurden Umplanungen getätigt und die Vereine darüber in Kenntnis gesetzt. Die auswärtigen Vereine müssen sich bei Interesse entsprechend zeitlich an den bestehenden Belegungsplan anpassen, Kenntnis über konkrete Anfragen habe er bisher keine.