Oberbürgermeister Müller verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 2018/220 und auf die nun vorliegende Stellungnahme der LKW zu dieser Maßnahme, wonach sich mit der Beschlussfassung keine konkurrierenden Einflüsse für die Brunnen der LKW ergeben werden.


1.    Vom Sachvortrag 2018/220 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwasserversorgung durch die Brunnen III und IV des Wasserbeschaffungsverbandes Albertshofen, in den Gemarkungen Albertshofen und Klosterforst (Gem. Kitzingen) nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis dem Landratsamt Kitzingen - Fachgebiet Umwelt, Natur und Landschaftspflege – mitzuteilen.