Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5

Stadtkämmerin Erdel geht ausführlich auf den Sachvortrag Nr. 2018/217 ein. Sie stellt dar, dass mit Blick auf die Zinslage die Mittel für den Haushaltsausgleich benötigt werden, was man bei einer evtl. Ausschüttung stets im Blick haben müsste.

 

2. Bürgermeister Heisel als Pfleger der Stiftung, äußert seine grundsätzlichen Bedenken zur Stiftung, wenn ein Zuschuss für den Werterhalt getätigt werden muss. Er könne sich vorstellen, für die Mittel eine andere Anlageform zu finden.

Dieses Zinsniveau würde dazu führen, dass in Zukunft der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden könne.

 

Stadtkämmerei Erdel stellt dar, dass es sich um eine reine Kapitalstiftung handle, die auf ewig ausgelegt sei. Selbst wenn nur Verwaltungskosten anfallen würden ohne jegliche Einnahmen, dürfe die Stiftung nicht aufgelöst werden. Vielleicht ändere sich die Haltung in 10 Jahren, wenn sich diese Situation nicht geändert hat. Dann könne die Stadt nochmals einen Antrag zur Auflösung stellen.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/217 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die in der freien Rücklage zum wertmäßigen Substanzerhalt angesammelten Mittel in Höhe von 319.427,63 € (Stand 31.12.2017) werden dem Grundstockvermögen (603.960,98 €) zugeschlagen.

 

Das Grundstockvermögen beträgt somit 923.388,61 €.

 

3.    Der Stadtrat der Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 5 Bayer. Stiftungsgesetz die der Sitzungsvorlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen.