1. Vom Sachvortrag Nr. 2018/244 wird Kenntnis genommen.
2. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2019 - 2022 wird wie folgt festgesetzt:
2019: 1.075.000 €
2020: 1.770.000 €
2021: 2.825.000 €
2022: 1.375.000 €
Gesamt 2019 - 2022: 7.045.000 €
3. Die aus der Sitzungsvorlage beiliegenden Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.