Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 23

Oberbürgermeister Müller stellt eingangs nochmals fest, dass der TOP 6 (Florian-Geyer-Halle) sowie 7.1 (Eilantrag der CSU zur Veranstaltungshalle in Connekt) gemeinsam beraten werden.

 

Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf den Sachvortrag Nr. 2018/120 (Florian-Geyer-Halle) sowie die Beratung in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung. Es gehe lediglich um die Entscheidung, ob die Verwaltung weiter an der Florian-Geyer-Halle als Veranstaltungshalle arbeiten solle.

Parallel zu den Überlegungen sei der Antrag der CSU für die Nutzung der Halle im Connekt für Veranstaltungen eingegangen.

 

Stadtrat Moser geht ausführlich auf den Antrag der CSU ein und stellt dar, dass seiner Auffassung nach die Option Florian-Geyer-Halle nicht sinnvoll sei und für die Zukunft nicht weiterverfolgt werden sollte. Sinnvoller sei, wenn die Stadt einen langfristigen Vertrag mit dem Eigentümer von connekt für die Nutzung der dortigen Halle abschließen würde. Den Bedarf an einer Veranstaltungshalle sehe er in jedem Fall.

Mit Blick auf eine mögliche Mehrheit ändert er seinen Antrag insoweit ab, dass nicht nur connekt sondern auch die weiteren Konversionsflächen in die Prüfung einbezogen werden sollten, nachdem dort ebenfalls private Investoren seien.

 

Stadtrat Lorenz gibt zu bedenken, dass der offen formulierte Antrag im ersten Halbjahr 2018 keine Mehrheit fest, weshalb nun dieser nochmals mit einem konkreten Investor gestellt wurde. Für ihn sei die rückwärtsgerichtet Modifizierung zum bereits abgelehnten Antrag nicht richtig.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle begrüßt grundsätzlich die Intention der CSU, jedoch sehe er auch die weiteren Investoren der Konversionsgebiete als grundsätzliche Partner. Er bittet den Antragssteller, die Angelegenheit nochmals in den Stadtentwicklungsbeirat zu verweisen.

 

Stadtrat Moser ist mit der Beratung in den Stadtentwicklungsbeirat einverstanden und zieht den Antrag bis nach der dortigen Beratung zurück.

 

Oberbürgermeister Müller nimmt dies zu Kenntnis und stellt nun den Beschlussvorschlag hinsichtlich der Florian-Geyer-Halle zur Abstimmung.


1.         Vom Sachvortrag Nr. 2018/120 wird Kenntnis genommen.

 

2.         Es besteht Einverständnis, dass die Florian-Geyer-Halle von einer „reinen Sporthalle“ zu einer „Sporthalle mit Versammlungsstätte“ (Mehrzweckhalle) ertüchtigt wird.

 

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde. Die Florian-Geyer-Halle werde nicht zur Versammlungsstätte ertüchtigt.