Stadtrat Steinruck verweist auf das Bauvorhaben einer Anliegerin im Frankenweg auf Errichtung eines Carports. Sie habe im Bauamt eine Anfrage (noch keine Bauvoranfrage) gestellt, worauf sie die Information erhielt, dass mit Blick auf den Bebauungsplan das Vorhaben nicht zulässig sein solle.

Er habe eine andere Auffassung, zumal in der Nachbarschaft sehr viele vergleichbare Bauten stehen.

Er bittet um Klärung des Sachverhalts. Darüber hinaus erwarte er sich vom Bauamt, dass dieses bei derartigen Fragestellungen beratend auf die Bauwerber zugehen.

 

Rechtsdirektorin Schmöger stellt dar, die Fragestellung an das Bauamt weiterzugeben.