Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2

Rechtsdirektorin Schmöger verweist auf den Sachvortrag Nr. 2018/252 und der nun gesetzlichen Möglichkeit, dass ein weiterer stellvertretender Kommandant gewählt werden kann.

Mit Blick auf die Vielzahl der Einsätze und der damit verbundenen Nacharbeit könne sie dies für die Kitzinger Feuerwehr befürworten.

 

Stadträtin Schwab als Referentin für die städtischen Feuerwehren spricht sich ebenfalls für den Beschlussentwurf aus.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle sehe bei einem weiteren Stellvertreter ein Konfliktpotential, wenn nicht vorher die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Er möchte wissen, wie die Haltung des Kommandanten hierzu sei.

 

Stadträtin Schwab verweist auf ein Gespräch mit Herrn Ungerer, wonach er dem offen gegenüberstehe, es seiner Auffassung nach jedoch eine klare Absprache der Zuständigkeiten benötige.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion, ob der Stadtrat die Entscheidung treffen müsse oder ob man die Entscheidung nicht sinnvollerweise der Freiwilligen Feuerwehr überlassen sollte.

 

Auf den Hinweis von Rechtsdirektorin Schmöger, dass lt. Bayerischen Feuerwehrgesetz eine Beschlussfassung seitens des Stadtrats nötig sei, schlägt Oberbürgermeister Müller vor, den Beschluss insofern abzuändern, dass der Feuerwehr die Möglichkeit eingeräumt wird, einen weiteren Stellvertreter zu wählen.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/252 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen wird ab der im Jahr 2019 beginnenden Wahlperiode die Möglichkeit eingeräumt, zwei Stellvertreter/-innen für den 1. Kommandanten gewählt und bestätigt.