Stadtrat Dr. Pfeiffle geht ausführlich auf den Antrag der FW-FBW ein und stellt dar, dass mit der jüngst beschlossenen Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung die Inhaber des Grabrechts einmal über die Grabgebühr für die Pflege bezahlen müsse und anschließend nochmals für den Bestatter, wer man die Dienste der Räumung in Anspruch nehme. Seiner Auffassung nach sollte diese Ungleichbehandlung wieder ausgeräumt werden.

 

Rechtsdirektorin Schmöger stellt dar, dass die Darstellungen nicht richtig seien, nachdem in der Grabgebühr keine Müllgebühren separat ausgewiesen sind. Mit der vorliegenden Satzung entstehe keine doppelte Gebühr. Der Eindruck könne entstehen, wenn der gewerbliche Anbieter seine Leistung auf den Grabberechtigten umlegt. Das sei jedoch nicht eine Angelegenheit der Stadt.

 

Dem Begehr des Antragsstellers könne man nur dann nachkommen, wenn die Verwaltung nochmals einen Prüfauftrag zur Ausarbeitung einer differenzierten Regelung erhält. Mit dem Wortlaut des Antrages erreiche man dies nicht.


Die mit Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2018 geänderte Friedhofs- und Bestattungssatzung wird dahingehend geändert, dass die Abfallentsorgung weiterhin kostenfrei ist, dann auch für externe Partner, die bei der Grabpflege helfen.