Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Stadtplaner Fischer geht auf den Sachverhalt Nr. 2018/277 ein und stellt dar, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Er stellt dar, dass die verkehrliche Erschließung nicht unproblematisch aber nicht unmöglich sei.

Stadtrat Rank möchte wissen, ob der Bauwerber die Ferienwohnungen dann auch in normale Wohneinheiten umwandeln könne.

Stadtplaner Fischer erklärt, es sei klar geregelt, dass die Wohneinheiten nur als Ferienwohnungen benutzt werden dürfen.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/277 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt unter Einhaltung der im Sachvortrag dargestellten Voraussetzungen dem Bauvorhaben zu.