Nach dem kurzen Verweis auf die Sitzungsvorlage Nr. 2018/266 durch Oberbürgermeister Müller stellt Stadtrat Marsteller als Sportreferent die Sinnhaftigkeit und den Nutzen des Anbaus dar.

Auch wenn der erste Anstoß vom Kraftsportverein (KSV) ausging, so könnten auch weitere Vereinen bzw. die Schulen einen Nutzen von der Halle haben.

Der KSV sei bereit, die Halle über die normale Miete zu nutzen sowie sich bei der Finanzierung von der Beschaffung von Gerätschaften zu beteiligen. Hinsichtlich der Kostenschätzung in Höhe von 1,5 Mio. € stellt er dar, dass es ggf. für den Eingangsbereich der Halle eine Kosteneinsparung erzielt werden und dies als Gegenfinanzierung dienen könne. 

Er bittet zur weiteren Stärkung des Sportstandorts Kitzingen den Beschluss zur Erweiterung der Sickergrundhalle zu fassen.

 

Stadtkämmerin Erdel stellt dar, dass die geschätzten 1,5 Mio. € bislang noch nicht in der Finanzplanung erhalten seien. Eine Förderung gebe es für den Anbau nicht.

 

 

In folgender ausführlichen Diskussion sieht ein Großteil der Stadträte durch den zusätzlichen Anbau eine Stärkung des Sportstandorts Kitzingen, weshalb sich diese grundsätzlich für den Anbau aussprechen.

Kritisch wird gesehen (u. a. Stadtrat Hartmann), dass mit dem Bau eine Einzelförderung eines Vereins erfolge und die finanziellen Mittel sinnvollerweise für wichtigere Projekte eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus wird auf einen möglichen Präzedenzfall verwiesen (Stadträtin Dr. Endres-Paul).

 

Im Rahmen der Beratung wird die Frage nach dem Verbleib des bisherigen Gebäudes des KSV gestellt, worauf Rechtdirektorin Schmöger antwortet, dass diesbezüglich ein Erbbaurechtsvertrag bestehe, der dann im beiderseitigen Einvernehmen gekündigt werden könnte. Normalerweise müsse dann die Stadt eine Entschädigung entsprechend der Restlaufzeit des Erbbauvertrages an den Verein für das Gebäude bezahlen.

 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass der KSV die mögliche Entschädigungssumme bei der Finanzierung der Halle einbringen könne. Darüber hinaus wird eine sonstige mögliche Beteiligung des KSV angesprochen, was die Verwaltung prüfen solle.

 

Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, inwiefern es rechtlich zu bewerten ist, wenn die Gerätschaften des KSV in der Halle verbleiben und möglicherweise andere Vereine diese auch nutzen möchten. Ebenfalls wird angesprochen, ob Gerätschaften auch wieder verräumt werden könnten bzw. wie es mit dem schweren Geräte aussehe, welches zwangsläufig in der Halle stehen bleiben müsse und die Nutzungen für andere Vereine einschränke.

 

Herr Icli stellt dar, dass für den Anbau auch ein Geräteraum für den KSV vorgesehen sei.

 

Bezüglich der Frage nach dem Präzedenzfall stellt Rechtsdirektorin Schmöger dar, dass sich ein einzelner Verein keinen Rechtsanspruch ableiten könne. Gleichwohl könnte sich ein Dritter moralisch auf eine positive Entscheidung beziehen, so dass insofern ein Präzedenzfall gegeben sein könnte.

 

Bezugnehmend auf die Fragestellungen wird diskutiert, die Angelegenheit von der heutigen Tagesordnung zu nehmen, nachdem mit Blick auf die Planungen eine Entscheidung auch erst im Februar 2019 getroffen werden könne.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass er gleichwohl eine Entscheidung als Planungsauftrag in heutiger Sitzung erwarte. Die Fragestellungen müsse die Verwaltung prüfen.

 

Auf die Frage hinsichtlich der Fertigstellung der Generalsanierung stellt Bauamtsleiter Graumann klar, dass die Halle sowie der in Rede stehende Anbau mit Blick auf die Förderung innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein müsse.

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Abstimmung des Grundsatzbeschlusses sowie des Prüfungsauftrages an die Verwaltung.


1.   Es besteht Einverständnis, das entsprechende Raumkonzept für die Dreifachturnhalle durch eine weitere Trainingshalle zu erweitern.

 

beschlossen              dafür 20  dagegen 3

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des 15.11.2018 aufgeworfenen offenen Fragestellungen zu prüfen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.